Digitalisierung

Warum Patientendaten erst gedruckt und dann gescannt werden

08 Aug 20263 minSven Lück
Warum Patientendaten erst gedruckt und dann gescannt werden
Digital vorhandene Befunde werden ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt. Das klingt absurd, ist es auch. Der Umweg hat rechtliche Gründe, nicht technische. Ein Blick hinter die Kulissen der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen.

Warum Patientendaten erst gedruckt und dann gescannt werden

Du hast es sicher auch schon gesehen. Ein Video zeigt, wie digital vorhandene Befunde ausgedruckt werden. Dann unterschreibt jemand. Danach wird alles wieder eingescannt. Das wirkt absurd. Ist es auch. Trotzdem machen das Praxen und Kliniken jeden Tag.

Der Grund ist nicht die Technik

Die Software könnte die Daten direkt speichern. Das wäre effizient. Das wäre logisch. Aber im deutschen Gesundheitswesen zählt etwas anderes mehr als Effizienz. Es geht um Rechtssicherheit.

Ein ausgedrucktes Dokument mit handschriftlicher Unterschrift gilt vor Gericht als Urkunde. Eingescannte Dateien haben einen geringeren Beweiswert. Sie sind nur ein Anscheinsbeweis. Viele Ärzte wollen dieses Risiko nicht eingehen. Also drucken sie. Sie unterschreiben. Dann wird gescannt. [1]

Digitale Signaturen könnten helfen

Es gibt eine Lösung. Die qualifizierte elektronische Signatur. Sie würde eingescannten Dokumenten denselben Beweiswert geben wie einem Original. Doch die Technik wird selten genutzt. [2]

Die Infrastruktur fehlt. Signaturkarten kosten Geld. Die Software muss passen. Ärzte müssen geschult werden. Viele Systeme sind nicht darauf ausgelegt. Der Aufwand wirkt zu hoch. Lieber bleibt man beim gewohnten Prozess.

Insellösungen bremsen den Fortschritt

Hinzu kommt ein weiteres Problem. Die IT-Landschaft im Gesundheitswesen ist fragmentiert. Labor, Radiologie und Praxissoftware sprechen oft nicht miteinander.

Statt teurer Schnittstellen greifen viele zum analogen Umweg. Ausdruck aus System A. Unterschrift oder Stempel. Scan in System B. Das Krankenhausinformationssystem nimmt das Dokument auf. Fertig.

So sieht ein moderner Workflow aus

Ein besserer Prozess wäre möglich. Daten entstehen digital. Das Labor liefert sie direkt. Die Radiologie auch. Dokumente werden digital signiert. Oder revisionssicher protokolliert.

Die Speicherung erfolgt direkt im KIS oder in der elektronischen Patientenakte. Ohne Druck. Ohne Scan. Bei Bedarf wird automatisch ein PDF erzeugt. Mit Volltextsuche. Das spart Papier. Es spart Zeit.

Warum sich etwas ändern wird

Der Umweg über Druck und Scan ist ein Übergangsphänomen. Es wird besser. Moderne Systeme bieten direkte digitale Workflows an. Barcode-gesteuertes Einscannen ist möglich. Die ePA wird schrittweise eingefuhrt. [3]

Seit Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtet, die elektronische Patientenakte zu nutzen. Die ePA steht seit April 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Patienten können aber weiterhin widersprechen. Die Nutzung bleibt freiwillig. [4][5]

Die vollständige Digitalisierung dauert. Noch bleibt viel Papier. Noch wird viel gescannt. Die Technik ist da. Die Prozesse hinken hinterher.

Quellen

[1] Bundesgesundheitsministerium: Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle

[2] Verbraucherzentrale: Elektronische Patientenakte (ePA): Was sie kann und wie Sie sie nutzen – https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-was-sie-kann-und

[3] Tagesschau: Arztpraxen und Krankenh䬬user – Elektronische Patientenakte ist jetzt Pflicht – https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesundheitssystem-elektronische-patientenakte-100.html

[4] BSI: Die elektronische Patientenakte – Meilenstein für die Digitalisierung – https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/E-Health/Elektronische-Patientenak

[5] Wikipedia: Elektronische Patientenakte (Deutschland) – https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Patientenakte_(Deutschland)

[6] Deutscher Bundestag: Zur Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (WD 8 - 067/25) – https://www.bundestag.de/resource/blob/1117972/WD-8-067-25.pdf